Sind Sie bei der KFG versichert, erhalten Sie bei Kassenleistungen, wie bei allen anderen Ärzten auch, 90% der Tarifliste rückerstattet. Wir halten uns bei der Verrechnung an die Tarifliste der KFG.
Diese Rückerstattung gilt nur für Kassenleistungen. Für Privatleistungen wie weiße Füllungen, Beratungen oder Kronen gilt
dieser Rückerstattungstarif nicht.
Welche Kosten für diese Leistungen sowie für prothetische Leistungen (Prothesen und deren Reparaturen) entstehen, können wir Ihnen erst nach einer genauen Planung mitteilen. Gerne nehmen wir uns Zeit und besprechen diese in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.